Durchführungsbestimmungen!!! Festspielregel!
#1
Hallo zusammen,

habe eine Frage hinsichtlich der Festspielregel, normalerweise muss ein Spieler 2 Spieltage aussetzen um für die klassen niedrigere Mannschaft wieder spielberechtigt zu sein. Jetzt steht in den Durchführungsbestimmungen noch etwas von einer 28 Tage Regel, wie und wann ist diese anzuwenden? Gilt diese z.B. auch wenn es eine Spielpause, z.B. wegen der Herbstferien gegeben hat? Im Forum Handballecke steht, dass diese 28 Tage Regelung nur beim Rückzug/Abmeldung einer Mannschaft Anwendung findet, was ist jetzt bindend bzw. ist anzuwenden? Danke für eure Hilfe. ?( ?( ?(

Grüße
Norbert
#2
Ich verstehe nicht, auf welche Durchführungsbestimmungen Du Dich beziehst.

Nach Spielordnung gilt die 28-Tage bzw. 4-Wochen-Frist für das Festspielen (2 Spiele innerhalb von 4 Wochen), die 4 Wochen sind fest, auch wenn darin nur 1 Spiel stattfindet.

Für das Freiwerden gilt schlicht: 2 Spiele hintereinander aussetzen.
#3
Wenn ein Spieler in der oberen Mannschaft festgespielt ist, spielt es keine Rolle, wie lange sein letzter Einsatz zurück liegt. Er muss zwei Spiele der oberen Mannschaft pausieren. Mit anderen Worten: Du wirst nicht frei, weil in den Herbstferien nicht gespielt worden ist.
#4
@puve

Verstehe ich das richtig?
Vor zwei wochen war ich bei der Ersten festgespielt. Wenn ich letztes WE nicht für die Erste gespielt habe. In der Woche ist noch ein nachholspiel der Ersten, an dem ich nicht teilgenommen habe. Dann darf ich schon dieses WE für die Zweite Spielen?

Habe vorher immer gedacht, es ist so wie Tribünestar es in dem Kommentar davor beschrieben hat.
#5
Das ist so nicht richtig:

§55 Absatz 2 sagt folgendes:


Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft
mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn
sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meis-
terschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für Jugendspieler, die in ver-
schiedenen Mannschaften derselben Jugend-Altersklasse spielen, nicht jedoch für
die in Abs. 12 genannten Spieler.

Eine Monats-Frist gibt es wenn eine Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurück gezogen wurde, dann aber nur dann.

http://www.westdeutscher-handball-verban...rdnung.pdf

Schaut Euch §55 an.
#6
Meiner Meinung nach ist er spielberechtigt. Ob Nachholspiel oder nicht, spielt soweit ich weiß keine Rolle. Entscheidend ist hier Absatz 5 des $55 der SPO.
#7
Ja Richtig. Jetzt habe ich zu schnell gelesen. Absatz 2 war ja nur auf die ersten 2 Spiele bezogen. Ich nehme es zurück und behaupte das Gegenteil. Big Grin
#8
Jetzt macht die Leute hier nicht verrückt. Sowohl die Aussage von puve als auch von Tribünenstar sind grundsätzlich richtig. Was auch richtig ist: Der Festspielparagraph 55 der Spielordnung muss sicherlich mehrfach gelesen werden, um verstanden zu werden und um zu verhindern, dass durch gefährliches Halbwissen womöglich Spiele entschieden bzw. gewertet werden.

Wie Boemmel jetzt auf die Idee kommt, die Verwirrung mir der Sonderregel zum Saisonbeginn perfekt zu machen, erschließt sich mir nicht. Er hat vermutlich nur "Ferien" gelesen und darauf irgendwie auf Saisonbeginn geschlossen.

Die Beiden wichtigsten Aussagen aus §55 SpO:
Festspielen:
Ein Spieler ist "in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen."

Freiwerden nach Festspielen:
"Festgespielte Spieler können [...] an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet."

Natürlich gibt es im §55 noch einige zusätzliche Abschnitte für Saisonbeginn, Saisonende, Einsatz in drei oder mehr Mannschaften etc, aber zum Freispielen und Festspielen ist das erstmal das Wichtigste.
#9
Das Tho,index.php?page=Thread&postID=225536#post225536 schrieb:Jetzt macht die Leute hier nicht verrückt. Sowohl die Aussage von puve als auch von Tribünenstar sind grundsätzlich richtig. Was auch richtig ist: Der Festspielparagraph 55 der Spielordnung muss sicherlich mehrfach gelesen werden, um verstanden zu werden und um zu verhindern, dass durch gefährliches Halbwissen womöglich Spiele entschieden bzw. gewertet werden.

Wie Boemmel jetzt auf die Idee kommt, die Verwirrung mir der Sonderregel zum Saisonbeginn perfekt zu machen, erschließt sich mir nicht. Er hat vermutlich nur "Ferien" gelesen und darauf irgendwie auf Saisonbeginn geschlossen.

Die Beiden wichtigsten Aussagen aus §55 SpO:
Festspielen:
Ein Spieler ist "in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen."

Freiwerden nach Festspielen:
"Festgespielte Spieler können [...] an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet."

Natürlich gibt es im §55 noch einige zusätzliche Abschnitte für Saisonbeginn, Saisonende, Einsatz in drei oder mehr Mannschaften etc, aber zum Freispielen und Festspielen ist das erstmal das Wichtigste.

Ja. Ich hatte selber zu schnell in §55 gelesen. Confusedleeping:
  


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