28-10-2014, 00:53
Genau an dieser Stelle möchte ich Dir widersprechen, "Juan". Es ist sehrwohl für uns alle von Interesse, was verbandsseitig _offiziell_ als eine so schwere Verletzung gilt, dass das Handball-Regelwerk ruht bzw. ruhen kann, damit alle notwendigen Maßnahmen zur "Rettung" eines Sportlers (oder Gasts in der Sporthalle) durchgeführt werden können.
Wenn wir schon dabei sind, richte ich meine konkrete Frage gerne an die sicher hier mitlesenden erfahrenen Schiris: Kann/darf/soll/muss ein Schiedsrichtergespann eine Partie unterbrechen, um einem Menschen - gleich ob Spieler, MV oder Gast - erste Hilfe zu leisten? Welche Regeln gelten vor, während und nach dieser Art der Unterbrechung, bis das Spiel wieder aufgenommen werden kann?
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele von uns ziemlich genaue mitmenschliche Vorstellungen haben und/oder aus dem Bauch heraus entscheiden würden. Aber deckt sich das mit den Empfehlungen an die Schiris in den verbandsseitigen Schulungen?
P.S. Diese Frage ist insofern leider nicht theoretisch, als es kaum ein Jahr her ist, dass ein aktiver Handballer im Raum Aachen während des Spiels auf dem Feld zu Boden gesunken und kurz darauf verstorben ist.
Wenn wir schon dabei sind, richte ich meine konkrete Frage gerne an die sicher hier mitlesenden erfahrenen Schiris: Kann/darf/soll/muss ein Schiedsrichtergespann eine Partie unterbrechen, um einem Menschen - gleich ob Spieler, MV oder Gast - erste Hilfe zu leisten? Welche Regeln gelten vor, während und nach dieser Art der Unterbrechung, bis das Spiel wieder aufgenommen werden kann?
Ich kann mir gut vorstellen, dass viele von uns ziemlich genaue mitmenschliche Vorstellungen haben und/oder aus dem Bauch heraus entscheiden würden. Aber deckt sich das mit den Empfehlungen an die Schiris in den verbandsseitigen Schulungen?
P.S. Diese Frage ist insofern leider nicht theoretisch, als es kaum ein Jahr her ist, dass ein aktiver Handballer im Raum Aachen während des Spiels auf dem Feld zu Boden gesunken und kurz darauf verstorben ist.