Neuerung in der DHB Spielordnung bzgl. "festspielen"
#1
Hallo Zusammen,

in der neuen Spielordnung des DHB (Stand: 01.07.2012) taucht die neue Regel auf, dass sich Spieler unter 21 nicht festspielen können.
Leider kommt im näheren Zusammenhang damit einiges an Verwirrung auf, so heißt es in §55 "Festpielen":

"(2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft
mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn
sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele
ausgetragen haben. Dies gilt auch für Jugendspieler, die in verschiedenen
Mannschaften derselben Jugend-Altersklasse) spielen, nicht jedoch
für die in Abs. 12 genannten Spieler."

"(12) a) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr
vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Diese Regelung
gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht.
b) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr
vollenden, in Mannschaften der Bundesligen und Dritten Ligen (gilt nur für
den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der
fünfthöchsten Spielklasse zulässig."

In einer weiteren Fußnote, bezogen auf die in 12a) erwähnten Jugendspieler, heißt es:
"Diese Vorschrift hebt nicht die §§ 69 u. 70 SpO auf. Der ausgeliehene Spieler (mit Zweifachspielrecht) hat im
Erst- und im Zweitverein nur ein Spielrecht in den Spielklassen von der Bundesliga bis zur fünfthöchsten Klasse."

Heißt das nun, dass nun alle Spieler bis 21vom ersten Spieltag an in mehreren Teams spielen dürfen (a) oder gilt diese Regel nur
für Spieler bis 23, die mindestens in der fünfthöchsten Klasse spielen und Doppelspielrecht für die Bundesliga/3. Liga haben (b)?

Hat schon Jemand Erfahrung mit dieser Regel? Würde mich über Hilfe freuen, da in unserem Verein bislang noch große
Unsicherheit herrscht und man keine nachträgliche Strafe riskieren will.

Gruß, Jan
#2
...
#3
Problem "Festspielen" - Erläuterungen des DHB zum entsprechenden Paragraphen der Spielordnung

Das "Festspielen" ist eine der kompliziertesten Regelungen in den Handball-Vorschriften. Nachdem diese Vorschrift zum 1. Juli 2012 wiederum eine Erweiterung erfahren hat, verfasste Heinz Winden, DHB-Vizepräsident Recht, einen Kommentar mit Fallkonstellationen. Spielern, Vereinen und Spieltechnikern in allen Ligen soll dieser bei der Anwendung des komplexen Paragraphen 55 der Spielordnung helfen.

"Je mehr Sachverhalts- und Spielereinsatzvarianten die Verbände ausdifferenziert und reglementiert haben möchten, desto komplizierter wird leider zwangsläufig die Ausgestaltung und Anwendung der entsprechenden Vorschriften", heißt es in den einführenden Worten zu den Erläuterungen zum Festspielen nach § 55 der Spielordnung des DHB (DHB-SpO). "Folgender Beitrag soll mit seinen Erläuterungen und seiner Systematik eine Anwendungshilfe für Vereine und Spieltechniker darstellen, wobei der Schwerpunkt auf der ab 01.07.2012 gültigen Ausnahme-Vorschrift des § 55 (12) SpO liegt", heißt es dort weiter.

Zu Beachten ist: § 55 SpO und folgende Kommentierung gelten nur für Meisterschaftsspiele im Erwachsenenspielbereich. Im Pokalspielbetrieb darf ein Spieler nur in einer Pokal-Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres eingesetzt werden (§ 45 (7) SpO). Dies gilt ausnahmslos für alle Spieler (U21, U23, Ü23 u. BL-Spieler).

A. SpielerInnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 55 (12a) SpO)

1.) SpielerInnen ohne Ausleihe bzw. Zweifachspielrecht
Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Ihr Einsatz ist in jedweder Spielklasse zulässig. Sie können sich somit in den ersten beiden Spielen (§ 55 (2) SpO) und während des Spieljahres in keiner Mannschaft festspielen.

2.) SpielerInnen in Ausleihe bzw. mit Zweifachspielrecht (§§ 69,70 SpO)
Die Beschränkung der Einsetzbarkeit dieser Spieler (mit vertraglicher Bindung) auf die Spielklassen Bundesliga bis zur fünfthöchsten Klasse ist nicht zu verwechseln mit den Einschränkungen der Festspiel-Regeln. Diese Spieler können ausschließlich in den Spielklassen BL – Fünfhöchste im Zweitverein bzw. im Erst- und Zweitverein (nicht in derselben Staffel einer Mannschaft des Erstvereins) eingesetzt werden, jedoch ohne sich in diesen Spielklassen festzuspielen (vgl. insoweit Ziff. 1.). Auch das Festspielen in den beiden ersten Spielen (§ 55 (2) SpO) trifft für sie nicht zu (vgl. insoweit § 55 (12a) SpO).

Fünfthöchste Spielklasse ist die Landesliga/Verbandsliga (z. B. Schleswig-Holstein-Liga) eines Landes-Handballverbandes, d. h. bei unterschiedlicher Bezeichnung in den Landesverbänden die Spielklasse unmittelbar unterhalb der Oberliga bzw. gemeinsamen Oberliga mehrerer Verbände.

B. SpielerInnen, die im Spieljahr das 22. oder das 23. LJ vollenden (§ 55 (12b) SpO)

1.) SpielerInnen ohne Ausleihe bzw. Zweifachspielrecht
Spieler, die im laufenden Spieljahr das 22. oder das 23. Lebensjahr vollenden, können zwar in allen Spielklassen eingesetzt werden. Sie spielen sich jedoch lediglich in den Bundesligen und der Dritten Liga nicht fest, wenn ihr Einsatz jeweils in einer Mannschaft der BL – fünfhöchsten Spielklasse erfolgt. Nur dann trifft auch das Nichtfestspielen in den beiden ersten Spielen zu (§ 55 (2) SpO). Soll der Spieler unterhalb der fünfthöchsten Spielklasse eingesetzt werden, so muss geprüft werden, ob er in darüberliegenden Spielklassen festgespielt ist.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Der 22-jährige A wird von seinem Verein in Mannschaften der 2. BL (3. L.), der Oberliga, der fünfthöchsten Spielklasse (LL) und der Kreisklasse eingesetzt. Bei einem Einsatz in der Oberliga muss nicht geprüft werden, ob A sich in der 2. BL (3. L.) festgespielt hat. Bei einem Einsatz in der fünfthöchsten Spielklasse muss ebenfalls nicht geprüft werden, ob A sich in der 2. BL (3. L.) festgespielt hat. Jedoch kann er sich in diesem Fall in der Oberliga festgespielt haben (auch in den beiden ersten Spielen). Bei einem Einsatz in der Kreisklasse ist zu prüfen, ob A sich in 2. BL (3. L.), in der Oberliga und/oder in der fünfthöchsten Spielklasse – auch in den beiden ersten Spielen – festgespielt hat (beachte zusätzlich § 55 (4) SpO).

2.) SpielerInnen in Ausleihe bzw. mit Zweifachspielrecht (§§ 69,70 SpO)

Ausgeliehene Spieler bzw. Spieler mit Zweifachspielrecht können nur in Spielklassen von der BL bis zur fünfthöchsten Spielklasse eingesetzt werden (§§ 69,70 SpO) und sich lediglich in den Bundesligen und in der Dritten Liga nicht festspielen (§55 (12b) SpO). Deshalb stellt sich die Frage des Festspielens (auch für die ersten beiden Spiele) nur in Bezug auf das Festspielen in der Oberliga, wenn sie zusätzlich in der fünfthöchsten Spielklasse eingesetzt werden. Das Festspielen ist in diesem Fall getrennt für den Einsatz im Erst- und im Zweitverein zu prüfen.

C. § 55 Abs. 5 SpO: Freiwerden und Berechnung der Vier-Wochen-Frist

Der festgespielte Spieler wird für untere Mannschaften wieder frei, wenn er an den beiden letzten ausgetragenen (!) Meisterschaftsspielen der oberen Mannschaft, in der er sich festgespielt hat, nicht teilgenommen hat.

Zu beachten ist: Spielpausen führen nicht zum „Freiwerden“. Hat die obere Mannschaft z. B. im Zeitraum von vier Wochen oder länger keine Meisterschaftsspiele ausgetragen, wird der dort festgespielte Spieler für untere Mannschaften nicht frei. Ist er frei geworden, werden frühere Spiele in der oberen Mannschaft nicht mehr mitgerechnet und fließen nicht in eine neu zu berechnende Vier-Wochen-Frist nach § 55 (3) SpO ein.

Praxis-Beispiel für die Berechnungsfrist (ohne Anwendung des Privilegs nach Abs. 12):
Mannschaft A 06.10.2012 Einsatz
Mannschaft A 10.10.2012 Einsatz => Festgespielt in A!
Mannschaft A 13.10.2012 kein Einsatz
Mannschaft A 17.10.2012 kein Einsatz => Frei geworden!
Mannschaft A 20.10.2012 Einsatz => Nicht festgespielt in A!
Mannschaft B 24.10.2012 Einsatz => In A nicht festgespielt!
Mannschaft A 16.11.2012 nächster Einsatz => Festgespielt in A!
Alternativ: Mannschaft A spielt nicht am 16.11.2012, sondern am 17.11.2012 nächster Einsatz Nicht Festgespielt in A!

Quelle: Handball World
#4
Ganz einfach zusammengefasst: U21-Spieler können sich NIE festspielen.
#5
Ein paar Minuten zu spät...

[size=14]Erläuterungen zum Festspielen nach § 55 DHB-SpO[/size]
...
A. SpielerInnen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 55 (12a) SpO)

  1. SpielerInnen ohne Ausleihe bzw. Zweifachspielrecht Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Ihr Einsatz ist in jedweder Spielklasse zulässig. Sie können sich somit in den ersten beiden Spielen (§ 55 (2) SpO) und während des Spieljahres in keiner Mannschaft festspielen.
  2. ...
#6
Danke euch, dann wäre das ja geklärt :thumbsup:
#7
Witzig finde ich nur, dass es anscheinend weder der HVM-Präsident noch der HVM-Spielwart wussten, obwohl die DHB-Erläuterungen auch Ihnen zugegangen ist. Da wundert einen leider nichts mehr im HVM.
  


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