Hallo Zusammen,
in der neuen Spielordnung des DHB (Stand: 01.07.2012) taucht die neue Regel auf, dass sich Spieler unter 21 nicht festspielen können.
Leider kommt im näheren Zusammenhang damit einiges an Verwirrung auf, so heißt es in §55 "Festpielen":
"(2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft
mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn
sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele
ausgetragen haben. Dies gilt auch für Jugendspieler, die in verschiedenen
Mannschaften derselben Jugend-Altersklasse) spielen, nicht jedoch
für die in Abs. 12 genannten Spieler."
"(12) a) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr
vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Diese Regelung
gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht.
b) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr
vollenden, in Mannschaften der Bundesligen und Dritten Ligen (gilt nur für
den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der
fünfthöchsten Spielklasse zulässig."
In einer weiteren Fußnote, bezogen auf die in 12a) erwähnten Jugendspieler, heißt es:
"Diese Vorschrift hebt nicht die §§ 69 u. 70 SpO auf. Der ausgeliehene Spieler (mit Zweifachspielrecht) hat im
Erst- und im Zweitverein nur ein Spielrecht in den Spielklassen von der Bundesliga bis zur fünfthöchsten Klasse."
Heißt das nun, dass nun alle Spieler bis 21vom ersten Spieltag an in mehreren Teams spielen dürfen (a) oder gilt diese Regel nur
für Spieler bis 23, die mindestens in der fünfthöchsten Klasse spielen und Doppelspielrecht für die Bundesliga/3. Liga haben (b)?
Hat schon Jemand Erfahrung mit dieser Regel? Würde mich über Hilfe freuen, da in unserem Verein bislang noch große
Unsicherheit herrscht und man keine nachträgliche Strafe riskieren will.
Gruß, Jan
in der neuen Spielordnung des DHB (Stand: 01.07.2012) taucht die neue Regel auf, dass sich Spieler unter 21 nicht festspielen können.
Leider kommt im näheren Zusammenhang damit einiges an Verwirrung auf, so heißt es in §55 "Festpielen":
"(2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft
mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn
sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele
ausgetragen haben. Dies gilt auch für Jugendspieler, die in verschiedenen
Mannschaften derselben Jugend-Altersklasse) spielen, nicht jedoch
für die in Abs. 12 genannten Spieler."
"(12) a) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr
vollenden, in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Diese Regelung
gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht.
b) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebensjahr
vollenden, in Mannschaften der Bundesligen und Dritten Ligen (gilt nur für
den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der
fünfthöchsten Spielklasse zulässig."
In einer weiteren Fußnote, bezogen auf die in 12a) erwähnten Jugendspieler, heißt es:
"Diese Vorschrift hebt nicht die §§ 69 u. 70 SpO auf. Der ausgeliehene Spieler (mit Zweifachspielrecht) hat im
Erst- und im Zweitverein nur ein Spielrecht in den Spielklassen von der Bundesliga bis zur fünfthöchsten Klasse."
Heißt das nun, dass nun alle Spieler bis 21vom ersten Spieltag an in mehreren Teams spielen dürfen (a) oder gilt diese Regel nur
für Spieler bis 23, die mindestens in der fünfthöchsten Klasse spielen und Doppelspielrecht für die Bundesliga/3. Liga haben (b)?
Hat schon Jemand Erfahrung mit dieser Regel? Würde mich über Hilfe freuen, da in unserem Verein bislang noch große
Unsicherheit herrscht und man keine nachträgliche Strafe riskieren will.
Gruß, Jan