29-10-2014, 12:45
Gerne schließe ich mich den besten und vollständigen Genesungswünschen an die verletzte Spielerin an.
Wie schmerzhaft eine Knieverletzung mit Kreuzbandriss, Meniskusriss und Knochenschaden ist, weiß ich aus eigener Erfahrung nur zu gut. Nichtsdestotrotz ist ein Kreuzbandriss i.d.R. keine lebensbedrohliche Verletzung! Die Situation ist für den akut betroffenen Mensch sicherlich sehr schmerzreich und "dunkel", und anhaltende Schmerzschreie verunsichern die Mannschaftskamerad(inn)en.
Genau an diesem Punkt stellt sich für mich die Frage: Wie sollen laut Verband und Schiedsrichteranweisungen solche schweren, aber nicht lebensbedrohenden Verletzungen beurteilt und (möglichst einheitlich) gehandhabt werden? Die ganz schweren (oder gar tödlichen) möchte ich bewusst ausklammern - da steht die Menschlichkeit ganz klar über dem Regelwerk. Gibt es solche Anweisungen an die Schiedsrichter (oder Vereine) überhaupt? Oder liegt es allein im Ermessen der Schiris und/oder Mannschaftsverantwortlichen, eine wegen einer (vermeintlich) schweren Verletzung unterbrochene Partie fortzusetzen oder abzubrechen?
Diese allgemeinen Fragen im Sinne eines mitmenschlichen und dennoch einheitlichen Vorgehens dürfen doch erlaubt sein, oder nicht?
Und zum Vorwurf der Pietätlosigkeit (Link: Pietät bei Wiktionary): Die Würde der verletzten Person wurde m. M. weder durch die allgemeine anonyme Anfangsfrage zur Regelkunde noch durch die (/meine) fehlenden Mitleidsbekundungen oder Genesungswünsche verletzt! Hätte es sich aber um eine ganz schwere Verletzung gehandelt, wäre wohl nicht zuerst in diesem Forumsbereich Regelkunde, sondern vielmehr sofort an anderen Stellen des Forums viel intensiver berichtet und diskutiert worden - ob dann mit recht, Pietät und/oder in der hier praktizierten Art, sei dahingestellt.
Was mich dagegen richtig stört(e), ist, dass erstens die Namen und persönlichen Verbindugen (fast) aller am Vorfall Beteiligten oben genannt wurden, und das zweitens nicht etwa vom ursprünglichen Fragesteller, sondern von einer Person im Vereinsumfeld der Betroffenen! Und drittens passierte das wohl ohne die betroffenen Personen vorher um ihr Einverständnis zur Namensnennung gefragt zu haben! Presse und andere Medien wissen inzwischen, dass das laut Gesetzeslage nicht in Ordnung ist und verzichten bewusst auf Namensnennung von Personen bei Unglücken, vor Gericht etc. Wenn überhaupt, wird nur der Vorname und der erste Buchstaben des Nachnamens (plus Punkt) genannt. Aus diesem Grund des Persönlichkeitsschutzes hat übrigens der HVM die AMs eingestellt, nämlich weil bei Schiedssprüchen keine Namen öffentlich genannt werden dürfen. Bei allem Mitleid - oder bei aller Pietät - für die verletzte Spielerin, dieser "Schaden" durch Namensnennung ist m. M. wirklich "verwerflich".
Als Co-verantwortlicher Admin hatte ich mir sofort die Frage gestellt, ob die oben angeführten Namen unkenntlich gemacht werden sollen/müssen. Noch ist kein Entschluss gefallen.
P.S. @Juan: Wie sich Spieler oder Zuschauer bei einer schweren Verletzung auf dem Spielfeld verhalten sollen, war überhaupt nicht Thema meiner Frage. Mir geht es um die _offiziellen_ Regeln, Anweisungen und Leitlinien an die Schiris und ggf. Vereine, MVs etc. in solchen Situationen. Dazu hat bisher niemand etwas Konstruktives gesagt - leider!
P.P.S. Ich bin mir bewusst, dass meine Meinung als persönlich Unbeteiligter möglicherweise nicht mehrheitsfähig ist. Dennoch habe ich eine Meinung, halte mit ihr (an dieser Stelle) nicht hinter dem Berg und bin bereit, Kritik - solange sie nicht (rein) persönlich ist - anzuhören und auch anzunehmen. Das gehört zum Kern eines Forums und einer aktiven Diskussion - genauso wie die Toleranz gegenüber der Meinung des Anderen.
Wie schmerzhaft eine Knieverletzung mit Kreuzbandriss, Meniskusriss und Knochenschaden ist, weiß ich aus eigener Erfahrung nur zu gut. Nichtsdestotrotz ist ein Kreuzbandriss i.d.R. keine lebensbedrohliche Verletzung! Die Situation ist für den akut betroffenen Mensch sicherlich sehr schmerzreich und "dunkel", und anhaltende Schmerzschreie verunsichern die Mannschaftskamerad(inn)en.
Genau an diesem Punkt stellt sich für mich die Frage: Wie sollen laut Verband und Schiedsrichteranweisungen solche schweren, aber nicht lebensbedrohenden Verletzungen beurteilt und (möglichst einheitlich) gehandhabt werden? Die ganz schweren (oder gar tödlichen) möchte ich bewusst ausklammern - da steht die Menschlichkeit ganz klar über dem Regelwerk. Gibt es solche Anweisungen an die Schiedsrichter (oder Vereine) überhaupt? Oder liegt es allein im Ermessen der Schiris und/oder Mannschaftsverantwortlichen, eine wegen einer (vermeintlich) schweren Verletzung unterbrochene Partie fortzusetzen oder abzubrechen?
Diese allgemeinen Fragen im Sinne eines mitmenschlichen und dennoch einheitlichen Vorgehens dürfen doch erlaubt sein, oder nicht?
Und zum Vorwurf der Pietätlosigkeit (Link: Pietät bei Wiktionary): Die Würde der verletzten Person wurde m. M. weder durch die allgemeine anonyme Anfangsfrage zur Regelkunde noch durch die (/meine) fehlenden Mitleidsbekundungen oder Genesungswünsche verletzt! Hätte es sich aber um eine ganz schwere Verletzung gehandelt, wäre wohl nicht zuerst in diesem Forumsbereich Regelkunde, sondern vielmehr sofort an anderen Stellen des Forums viel intensiver berichtet und diskutiert worden - ob dann mit recht, Pietät und/oder in der hier praktizierten Art, sei dahingestellt.
Was mich dagegen richtig stört(e), ist, dass erstens die Namen und persönlichen Verbindugen (fast) aller am Vorfall Beteiligten oben genannt wurden, und das zweitens nicht etwa vom ursprünglichen Fragesteller, sondern von einer Person im Vereinsumfeld der Betroffenen! Und drittens passierte das wohl ohne die betroffenen Personen vorher um ihr Einverständnis zur Namensnennung gefragt zu haben! Presse und andere Medien wissen inzwischen, dass das laut Gesetzeslage nicht in Ordnung ist und verzichten bewusst auf Namensnennung von Personen bei Unglücken, vor Gericht etc. Wenn überhaupt, wird nur der Vorname und der erste Buchstaben des Nachnamens (plus Punkt) genannt. Aus diesem Grund des Persönlichkeitsschutzes hat übrigens der HVM die AMs eingestellt, nämlich weil bei Schiedssprüchen keine Namen öffentlich genannt werden dürfen. Bei allem Mitleid - oder bei aller Pietät - für die verletzte Spielerin, dieser "Schaden" durch Namensnennung ist m. M. wirklich "verwerflich".
Als Co-verantwortlicher Admin hatte ich mir sofort die Frage gestellt, ob die oben angeführten Namen unkenntlich gemacht werden sollen/müssen. Noch ist kein Entschluss gefallen.
P.S. @Juan: Wie sich Spieler oder Zuschauer bei einer schweren Verletzung auf dem Spielfeld verhalten sollen, war überhaupt nicht Thema meiner Frage. Mir geht es um die _offiziellen_ Regeln, Anweisungen und Leitlinien an die Schiris und ggf. Vereine, MVs etc. in solchen Situationen. Dazu hat bisher niemand etwas Konstruktives gesagt - leider!
P.P.S. Ich bin mir bewusst, dass meine Meinung als persönlich Unbeteiligter möglicherweise nicht mehrheitsfähig ist. Dennoch habe ich eine Meinung, halte mit ihr (an dieser Stelle) nicht hinter dem Berg und bin bereit, Kritik - solange sie nicht (rein) persönlich ist - anzuhören und auch anzunehmen. Das gehört zum Kern eines Forums und einer aktiven Diskussion - genauso wie die Toleranz gegenüber der Meinung des Anderen.