Passregelung
#1
Hallo Sportsfreunde,
ich hätte mal eine Frage zu Wechselvorgängen:
Ist es dem alten Verein möglich, dem Spieler den Pass auszuhädigen, so dass der ihn dann zum ersten Spiel selbst beim Vereinsverantwortlichen abgibt oder ist das den Vereinen verboten? Ich meine zu wissen, dass Pässe grundsätzlich Eigentum des Handballverbandes sind, aber mit dieser Lösung ist der Spieler doch viel flexibler, was seine neue Vereinswahl und seine Entscheidung über die Teilnahme an Punktspielen angeht. So müsste man erst den alten Verein bitten, den Pass über den Postweg zum neuen Verein zu schicken... usw.
Das dauert u. U. lange. Wenn ihr dazu Definitives wisst, könnt ihr ja mal antworten. Vielen Dank und mfG

metro8
#2
folgende Vorgehensweise kann es geben:
1. du meldest dich bei deinem alten Verein ab, laut DHB-Spielordnung ist die Schriftform zwingend. Dieses Datum ist das Datum was als Freigabedatum in den alten Pass eingetragen wird.
a) der alte Verein gibt dir den freigestempelten Pass mit
b) der alte Verein löscht deine Spielberechtigung beim Verband

im Falle von
a) der neue Verein beantragt die Spielberechtigung für sich mit Einsendung des alten Passes
b) der neue Verein beantragt eine neue Spielberechtigung aus der Löschdatei des Verbandes

Geht doch alles schnell genug, schafft man postalisch ohne weiteres innerhalb einer Woche!!!
#3
Hallo metro8,

ich glaub Dir ist grundsätzlich nicht bekannt, wie ein Passantrag abläuft oder?

Die Vorstellung "der Spieler bringt seinen alten Pass zum ersten SPiel mit und gibt ihn dem Vereinsverantwortlichen" ist völlig falsch. Guck mal auf der Seite des WHV unter "Formulare", da gibts auch Erläuterungen des Verfahrens.

Grundsätzlich kann ein Verein den abgestempelten alten Pass auch dem Spieler aushändigen. In der Regel versendet man den Pass aber zwischen den Vereinen (wir machen dies nur so). Hintergrund: zu oft, gehen Pässe sonst verloren oder werden nicht mehr an einen neuen Verein weitergegeben (viele hören dann evtl doch mit dem Sport auf). Dies ist ärgerlich und langfristig teuer für den alten Verein, weil jeder Verein auf alle Pässe, die auf ihn beim Verband gemeldet sind eine jährliche Abgabe zahlt!!! Karteileichen, deren Pässe man nicht mehr hat, kosten daher nur unnötig Geld.
#4
metro8,index.php?page=Thread&postID=118086#post118086 schrieb:Hallo Sportsfreunde,
ich hätte mal eine Frage zu Wechselvorgängen:
Ist es dem alten Verein möglich, dem Spieler den Pass auszuhädigen, so dass der ihn dann zum ersten Spiel selbst beim Vereinsverantwortlichen abgibt oder ist das den Vereinen verboten? Ich meine zu wissen, dass Pässe grundsätzlich Eigentum des Handballverbandes sind, aber mit dieser Lösung ist der Spieler doch viel flexibler, was seine neue Vereinswahl und seine Entscheidung über die Teilnahme an Punktspielen angeht. So müsste man erst den alten Verein bitten, den Pass über den Postweg zum neuen Verein zu schicken... usw.
Das dauert u. U. lange. Wenn ihr dazu Definitives wisst, könnt ihr ja mal antworten. Vielen Dank und mfG

metro8
Frag dazu mal "Nina" vom Siegburger TV! Der kennt sich damit bestens aus... Wink Big Grin
#5
Der alte Verein haftet für den Pass gegenüber dem WHV
wenn der Spieler den Pass verliert, eine längere Pause macht oder das WHV-Gebiet verlässt würde der Wechsel nicht beim WHV erfasst.
Dagegen schützt sich der alte Verein mit einem Formular "Abmeldung und Herausgabe des Spielausweises"
diese Formular wird von Spieler und altem Verein unterschrieben und zum WHV geschickt.
dann kann der Spieler mit dem Pass machen was er will!
#6
jostein66,index.php?page=Thread&postID=118090#post118090 schrieb:Geht doch alles schnell genug, schafft man postalisch ohne weiteres innerhalb einer Woche!!!
Naja, auf dem von mir vorgeschlagenen Wege ginge es innerhalb eines Tages und der Pass ist in meinen Händen, d. h. ich kann darüber entscheiden ob und wann ich zu einem Punktspiel eingetragen werde oder nicht für den Fall, dass man sich da noch nicht so sicher ist. Es soll Trainer geben, die nutzen den Besitz des Spielerpasses schonmal gern als letztes "Druckmittel" zum Wechsel sollte der Spieler sich noch unschlüssig sein ("Wie doch nicht? Oh ich hab dich jetzt aber beim letzten Speil eingetragen"). Aber naja es scheint ja auch so zu gehen. Danke und mfG
#7
@metro8
das was du meinst betrifft nur Spieler mit dem Ziel Verbandsliga abwärts.
Der Ablauf ist doch so, dass der abgebende Verein i.d.R. das letzte Spiel als Abmeldedatum einträgt.
Von dort an läuft dann die Sperre 2 Monate.
d.h. meldet man sich ab, wartet mindestens 2 Monate, so kann man dann in jeder Mannschaft sofort spielen!
oder der alte Verein datiert das Abmeldedatum 2 Monate zurück (weil man nicht gespielt hat) und es geht auch sperrenfrei!!
#8
werner,index.php?page=Thread&postID=118234#post118234 schrieb:d.h. meldet man sich ab, wartet mindestens 2 Monate, so kann man dann in jeder Mannschaft sofort spielen!
oder der alte Verein datiert das Abmeldedatum 2 Monate zurück (weil man nicht gespielt hat) und es geht auch sperrenfrei!!
trotzdem muss der Pass erst zum WHV und auf den neuen Verein umgeschrieben werden!!!!!!!!!
#9
§ 23 Abs. 2 SpO DHB

"Der abgebende Verein ist verpflichtet, das Abmeldedatum und einen entsprechenden Vermerk im Spielausweis einzutragen und diesen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Abmeldedatum, dem Spieler herauszugeben."

eigentlich doch ein klare Regelung, oder?

Fraglich ist doch nur, warum ein Verein für einen Pass, den er auszuhändigen verpflichtet ist!!, bei Verlust etc. haften soll. Es entspricht nun wirklich nicht der guten alten Rechtsordnung, wenn ich für Sachen herangezogen und verantwortlich gemacht werden soll, die ich nicht bestimmend beeinflussen kann. Ich kann den Spieler, der aufgrund der oa. Regelung die Aushändigung des Passes zu Recht verlangen kann nicht dazu zwingen, den weiteren Verpflichtungen insbesondere auch den verantwortlichen Umgang mit dem Pass nachzukommen.

Sinn machte es sicher, sich die Aushändigung quitieren zu lassen. Ich gehe mal davon aus, dass danach alle Forderungen gegen den Verein ins Leere laufen werden.
  


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