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Ablöse für Jugendspieler - Brisko - 29-06-2007 Und wieder einmal macht Scharz-Rot Aachen auf sich aufmerksam. Nicht sportlich, sondern als einziger Verein im Kreis Aachen/Düren mit total überzogenen Ablöseforderungen für Jugendspieler. Ich weiß nicht wie das in anderen Kreisen gehandhabt wird, aber einem jungen Spieler der in diesem Verein für sich keine Zukunft sieht, mit einer dreijährigen Sperre zu drohen, finde ich sehr hart. Dieser Verein sollte vielleicht mal überlegen, was er einem solchen Spieler antut. Mich würde mal interessieren wie ihr darüber denkt!!! - phi1ipp - 29-06-2007 vielleicht schilderst du den sachverhalt mal etwas genauer?! hi - stephankurenbach - 29-06-2007 hatte letztes jahr den selben fall in meiner mannschaft gibt da aber einige "wege" und "tricks" ... meld dich mal per pm ! Gruß Stephan RE: Ablöse für Jugendspieler - Chephren - 29-06-2007 Es gibt keine "Ablöseforderung"... sowas ist totaler Unsinn. Man kann einen Spieler keine 3 Jahre sperren... reine Angstmacherei. Es gibt eine sogenannte Ausbildungsentschädigung die für Spieler zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr erhoben werden kann (300 €/Spielzeit). Dies ist eine Möglichkeit, die den Vereinen vom DHB gegeben wurde und vom WHV bestätigt und gelebt wird. Diese Regelung gibt es schon etliche Jahre, wurde im Vorjahr allerdings ein wenig geändert. Grob kann man sagen , dass die 6 monatige Sperre für den wechselnden Spieler aufgehoben wurde, die es dem aufnehmenden Verein ermöglichte, die Ausbildungsentschädigung zu umgehen. Über die Ausbildungsentschädigung kann man nicht pauschal urteilen. So finde ich sie beim Wechsel aus einer A-Jgd. in die Senioren eines anderen Vereins für durchaus angemessen und legitim. Für 14 -15 jährige so etwas einzuforden, halte ich für schlecht, kann die Vereine aber teils gut verstehen, gerade wenn ich die momentane Situation im Kreis BES beobachte, wo den Eltern von 14 jährigen Kindern Spritgeld und den Kindern ein Sparvertrag bei einem Wechsel angeboten wird. Wie soll ein Verein auf so etwas reagieren? Wir reden hier, bei aller Euphorie um "Entwicklung der Spieler", über Jugendhandball! In diesem Sinne @ Stephan Kurenbach: Du kennst also Tricks und Wege....hatte letztes Jahr den Eindruck, dass Du dich mit den Wechselregularien nicht "so ganz" auskennen würdest - Brisko - 29-06-2007 Da muss ich weit ausholen. Vor einem Jahr wollte Daniel Ganser (TW SR Aachen II) nach Eilendorf wechseln. Schwarz-Rot wollte eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.500 €. Keiner konnte oder wollte die bezahlen und so bat Daniel SR Aachen an noch ein Jahr zu spielen und dann ohne Ablöse wechseln zu können. Jetzt, ein Jahr später, will genau dieser Spieler zu Borussia Brand wechseln und SR Aachen fordert schon wieder 1.500 € Ausbildungsvergütung. Da er gerade 19 ist und man diese Vergütung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr verlangen kann, würde er wohl garnicht spielen können. Denn in so einem Verein wird er wahrscheinlich eh nicht mehr spielen wollen. Ich hoffe, das war ausführlich genug. - phi1ipp - 29-06-2007 dachte, dass nur jahre gerechnet werden dürfen, in denen der spieler in auswahlmannschaften gespielt hat, aber wenn hier von änderungen im reglement gesprochen wird... - Chephren - 29-06-2007 Wenn SR diese Ausbildungsentschädigung beim WHV geltend gemacht hat und diese bestätigt wurde ist das Ding für SR eingetütet. Es gibt auch keine legalen "Tricks und Wege". Der aufnehmende Verein ist dem guten Willen des abgebenden Vereins ausgesetzt was eine Einigung über die Höhe der Entschädigung angeht. Wenn Brand den Pass schon angefordert hat, haben sie richtig die "Arschkarte" gezogen, dann hat SR alle Fäden in der Hand und nicht jeder ist so nett wie wir im Vorjahr. Rein formell ist der Spieler allerdings sofort seitens WHV spielberechtigt, mit Ausnahme der üblichen Wechselsperre. Setzt Brand den Spieler ein, ohne sich mit SR zu einigen und SR reklamiert dies beim WHV, geht die Luzie richtig ab. @phillip: Die jährliche Ausbildungsentschädigung erhöht sich für Auswahlspieler, glaube HVM-Auswahl 350,-€/Spielzeit, und steigert sich dann bis hin zur Juniorennationalmannschaft. Der Betrag ist mir allerdings entfallen, war für uns auch eher uninteressant - werner - 29-06-2007 Zitat:Original von DHB Spielordnung Es gibt keine Sperren mehr wegen der Ausbildungsvergütung! Wenn ein Spieler jetzt wechselt, ist er in 8 Wochen für den neuen Verein spielberechtigt. Die Paßstelle WHV/Düsseldorf ist da außen vor, diese Steitigkeiten gehen zum Sportgericht. Vielleicht sollte der Spieler "umziehen" und schon hat sich die Sache erledigt! - Patte - 29-06-2007 auch wenn man während der saison wechselt oder kurz davor dann auch 8wochen!?? danke gruß patte - Chephren - 29-06-2007 Zitat:Original von werner Naja, aber dafür dass ich es nicht nachgelesen habe war meine Erklärung doch ganz ok, oder? |