Neue Regelung für U21-Spieler
#11
Ich habe ja nur versucht, die "ganz einfache" Erklärung von koelner74 in ein Beispiel zu packen. Man muss wohl den genauen Wortlaut der Spielordnungsänderung abwarten. Wenn es bei dem einen Satz bleibt, dann ist das Beispiel vom HSV Ärgermichnicht vermutlich absolut zutreffend. Das Fazit von Herrn Kolpe und OA wäre aber unzutreffend, denn höherklassige Spieler könnten weiterhin problemlos für entscheidende oder brisante Spiele auch ganz unten aushelfen.
#12

(12) a) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften (der fünf höchsten Spielklassen) nicht festspielen. Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht. (Die Landesverbände können für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb abweichende Bestimmungen erlassen.)
Klammerzusatz gültig ab 01.07.2014
#13
Tribünenstar,index.php?page=Thread&postID=221334#post221334 schrieb:
(12) a) Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften (der fünf höchsten Spielklassen) nicht festspielen. Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht. (Die Landesverbände können für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb abweichende Bestimmungen erlassen.)
Klammerzusatz gültig ab 01.07.2014
Worauf möchtest du mit dem Unterstreichen hinweisen? Den Wortlaut der Spielordnung kennen wir. Die korrekte Interpretation ist interessant. Wenn der HVM abweichende Bestimmungen erlässt/erlassen habend sollte, wäre es sinnvoll diese auch an die Vereine und nicht der OA weiterzuleiten
#14
@Trainer_84
du kennst die Regelung offenbar, in einigen anderen Beiträgen wird aber nur der OA-Artikel ausgelegt, offensichtlcih ohne Kenntnis der wirklichen Regelung
#15
Ich glaube, man sollte § 55 12(a) Spielverordnung nicht isoliert betrachten. Im Zusammenspiel mit § 55 12(b) Spielverordnung wird klar, was die Regeländerung bewirken sollte.

Innerhalb der 5 höchsten Ligen können die Spieler munter fröhlich eingesetzt werden. § 55 Spielverordnung hat in diesem Fall keine Auswirkung. § 55 Spielverordnung greift aber unterhalb der obersten fünf Ligen ganz normal. Wer zweimal in 4 Wochen in der Landesliga spielte, ist für Einsätze auf Kreisebene festgespielt. Lt. Herrn Knickmann wurde im HVM die Regel ausgedehnt. Die Folge draus wäre, dass Spieler, die regelmäßig im HVM spielen (inkl. Landesliga) nicht für den Einsatz auf der Kreisebene gesperrt sind, es sei denn, sie spielen sich in einer Mannschaft auf der Kreisebene selbst (mindestens 2 Einsätze in 4 Wochen) fest.

Die Einsatzmöglichkeit des Personenkreis der unter 23-jährigen wird noch weiter eingeschränkt. Sie können sich nur im Bereich der höchsten 3 Ligen nicht festspielen. Diese "Nicht" Festspielregel hat aber auch nur Auswirkung bis auf die fünfte Liga. Wer also normalerweiser in einer der drei höchsten Ligen eingesetzt wird (mindestens 2 Einsätze in 4 Wochen), darf nur unter Beachtung der "normalen" Bestimmungen des § 55 Spielverordnung (Ablauf der Wartefrist) wieder in Ligen unterhalb der fünften Liga eingesetzt werden.
#16
pmcolonia,index.php?page=Thread&postID=221340#post221340 schrieb:Ich glaube, man sollte § 55 12(a) Spielverordnung nicht isoliert betrachten. Im Zusammenspiel mit § 55 12(b) Spielverordnung wird klar, was die Regeländerung bewirken sollte.

Innerhalb der 5 höchsten Ligen können die Spieler munter fröhlich eingesetzt werden. § 55 Spielverordnung hat in diesem Fall keine Auswirkung. § 55 Spielverordnung greift aber unterhalb der obersten fünf Ligen ganz normal. Wer zweimal in 4 Wochen in der Landesliga spielte, ist für Einsätze auf Kreisebene festgespielt. Lt. Herrn Knickmann wurde im HVM die Regel ausgedehnt. Die Folge draus wäre, dass Spieler, die regelmäßig im HVM spielen (inkl. Landesliga) nicht für den Einsatz auf der Kreisebene gesperrt sind, es sei denn, sie spielen sich in einer Mannschaft auf der Kreisebene selbst (mindestens 2 Einsätze in 4 Wochen) fest.

Die Einsatzmöglichkeit des Personenkreis der unter 23-jährigen wird noch weiter eingeschränkt. Sie können sich nur im Bereich der höchsten 3 Ligen nicht festspielen. Diese "Nicht" Festspielregel hat aber auch nur Auswirkung bis auf die fünfte Liga. Wer also normalerweiser in einer der drei höchsten Ligen eingesetzt wird (mindestens 2 Einsätze in 4 Wochen), darf nur unter Beachtung der "normalen" Bestimmungen des § 55 Spielverordnung (Ablauf der Wartefrist) wieder in Ligen unterhalb der fünften Liga eingesetzt werden.

Nichts anderes habe ich in meinem Post beschrieben -> s.U.

Trainer_84,index.php?page=Thread&postID=221332#post221332 schrieb:...
Interessant ist einzig die Frage ob "nicht festspielen" ab sofort bedeutet, dass ein U21 nur noch in den 5 höchsten Spielklassen unbeschränkt spielen darf, oder wie der Paragraph eigentlich Sinn macht: Dass ein U21 uneingeschränkt auf Verbandsebene spielen kann, ohne festgespielt zu sein. Jedoch nur noch in einer nächst tieferen Mannschaft unterhalb der 5. höchsten Spielklassen spielen kann, solange er nicht in einer Spielklasse unterhalb der 5 höchsten Spielklassen festgespielt ist.

Beispiel

HSV Ärgermichnicht 1 (Verbandsliga)
HSV Ärgermichnicht 2 (Kreisliga)
HSV Ärgermichnicht 3 (2. Kreisklasse)

U21 Spieler A darf nur noch in der 2. Kreisklasse spielen, wenn er nicht in der Kreisligamannschaft festgespielt ist. In der Kreisligamannschaft ist er festgespielt, sobald er 2 Spiele für das Kreisligateam innerhalb von 4 Wochen absolviert hat. Davon unbeschadet bleibt die Einsatzmöglichkeit in der HVM-Mannschaft
#17
Oha, die Formulierung von 12 (b) ist ja großartig:


b)
Spieler können sich bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 23. Lebens-
jahr vollenden, in Mannschaften der Bundesligen und Dritten Ligen (gilt nur für
den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der
fünfthöchsten Spielklasse zulässig.(***)

Wer das liest, könnte erstmal verstehen, dass man U23 Spieler gar nicht unterhalb der fünfthöchsten Klasse einsetzen darf. Das wäre ja bitter. Big Grin

Die drei Sternchen-Anmerkung:


̈

(***)
Abs. 12 b) gilt nur für Spieler, die im betreffenden Spieljahr
a) das 22. oder 23. Lebensjahr vollenden und
b)wenn sie in Mannschaften der oberen Spielklassen (fünfthöchste bis zur Bundesliga) eingesetzt werden.


Bei Einsatz unterhalb der fünfthöchsten Spielklasse ist Abs. 12 b) nicht anwendbar (Anmerkung Winden)


Anmerkung a bedeutet doch eindeutig, dass für U21-Spieler nur Abs. 12 (a) gilt. Sie können also demnach bis in die untersten Kreisligen eingesetzt werden. Und 23-jährige Oberligisten m.E. nach auch. - nur 23-jährige Bundesligisten nicht.



̈
̈
#18
puve,index.php?page=Thread&postID=221342#post221342 schrieb:(***)
Abs. 12 b) gilt nur für Spieler, die im betreffenden Spieljahr
a) das 22. oder 23. Lebensjahr vollenden und
b)wenn sie in Mannschaften der oberen Spielklassen (fünfthöchste bis zur Bundesliga) eingesetzt werden.


Bei Einsatz unterhalb der fünfthöchsten Spielklasse ist Abs. 12 b) nicht anwendbar (Anmerkung Winden)


Anmerkung a bedeutet doch eindeutig, dass für U21-Spieler nur Abs. 12 (a) gilt. Sie können also demnach bis in die untersten Kreisligen eingesetzt werden. Und 23-jährige Oberligisten m.E. nach auch. - nur 23-jährige Bundesligisten nicht.
Nein, für den U23 Spieler ohne Bundesligaspielberechtigung gilt normal §55. Wenn er nicht festgespielt ist, kann er spielen wo er möchte...Ein U23-Spieler kann, falls er für eine Bundesligamannschaft spielberechtigt ist, in EINER Mannschaft unterhalb der Bundesligen spielen, jedoch nicht in Spielklassen die unterhalb von Verbandsebene liegen. Dazu gibt es Rechtsbescheide vom DHB, da es hier schon häufiger Fehlverhalten von Vereinen gegeben hatte, obwohl hier klar eine Regelung durch die Spielordnung gegeben ist
#19
Ja, wenn du mit U23 nur diejenigen meinst, die im Spieljahr ihr 22. oder 23. Lebensjahr vollenden. Spieler, die ihr 21. vollenden oder jünger sind, dürfen.

Die ganze Sache ist aber eh im HVM nur wichtig für Gegner von Dormagen und Gummersbach bei den Herren und Fortuna und FC bei den Frauen. Wichtiger scheint mir zu sein, dass weiterhin fast jeder talentierte Nachwuchsspieler aus der Oberliga für ein brisantes Lokalderby der 5. HSG-Mannschaft in der 2. Kreisklasse eingesetzt werden darf.
#20
puve,index.php?page=Thread&postID=221344#post221344 schrieb:Ja, wenn du mit U23 nur diejenigen meinst, die im Spieljahr ihr 22. oder 23. Lebensjahr vollenden. Spieler, die ihr 21. vollenden oder jünger sind, dürfen.

Die ganze Sache ist aber eh im HVM nur wichtig für Gegner von Dormagen und Gummersbach bei den Herren und Fortuna und FC bei den Frauen. Wichtiger scheint mir zu sein, dass weiterhin fast jeder talentierte Nachwuchsspieler aus der Oberliga für ein brisantes Lokalderby der 5. HSG-Mannschaft in der 2. Kreisklasse eingesetzt werden darf.
Solange ich als Verein junge Spieler gut ausgebilde(/verpflichte) und nunmal ein Derby gewinnen bzw. aufsteigen möchte, warum nicht?! Als ob kein Trainer versuchen würde, jede Möglichkeit auszuschöpfen brisante Spiele zu gewinnen. Ich finde nichts verwerfliches daran. Spätestens wenn diese Spieler U21 überschritten haben und der Verein nicht mehr über genügend Potenzial in den eigenen Reihen verfügt bzw. der Spielermagnet abschwächt, werden sich diese Mannschaften wieder ganz schnell auf dem absteigenden Ast befinden. Nachhaltigkeit ist und sollte Thema sein für Vereine sein. Wenn ich als Verein mir meiner Pflicht zur guten Ausbildung bewusst bin, dann kann ich doch auch den Vorteil durch solch eine Regelung nutzen
  


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