Spielpass Umschreiben
#1
ich hab mal ne ganz kniffelige Frage, die ich heute nicht beantwortet bekommen kann, sondern erst Morgen.
Aber vielleicht gibt es ja hier Wissende!
Ein A-Jugend Spieler meldet sich ab. Der Pass wird gelöscht. Dann nach einigen Wochen will er wieder spielen, ist aber schon 18 Jahre. Bei der Aktivierung wird er zum Erwachsenen umgeschrieben, weil die Meisterschaft fast rum ist. Doch plötzlich soll er doch wieder in der A Jugend spielen. Kann man den Pass wieder auf Jugend zurückschreiben?
Ich ruf morgen beim WHV an und frag, aber wer weiß was?
#2
Ist meines Wissens nicht möglich. Wenn einmal das Seniorenspielrecht (ohne Doppelspielrecht) erteilt wurde, kann nicht wieder auf Jugend umgeschrieben werden. Nur bei Doppelspielrecht kann das Erwachsenenspielrecht erworben werden, ohne dass das Jugendspielrecht verloren geht.
#3
Nach den WHV-Zusatzbestimmungen zur Spielordnung entfällt die Spielberechtigung für die Jugendklassen, falls Erwachsenenspielrecht beantragt wird (statt vorsorglich Jugendspielrecht mit Doppelspielberechtigung). Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass für den Jugendspieler einen neuer Antrag auf Jugendspielrecht (mit Doppelspielberechtigung) beantragt wird.
#4
Die Frage ist was du beantragt hast. Wenn du "Jgd." angekreuzt hast und der WHV hat aufgrund des Alters versehentlich Erwachsenenspielrecht ausgestellt, ist das ohne Probleme wieder rückgängig zu machen. Den Fall hatte ich zu Saisonbeginn. Hab den Pass Samstags bekommen ohne Möglichkeit der Rückfrage beim WHV und den Jungen nicht spielen lassen, da er ja im Grunde nicht teilnahmeberechtigt war. Die Entscheidung war übrigens richtig, laut WHV. Der Pass wurde mir dann die Woche drauf vom WHV als Jugendpass neu ausgestellt.

Wenn du wirklich Erwachsenenspielrecht beantragt hast, vermute ich, dass du einen neuen Antrag auf Jugendspielrecht stellen musst. Hier sehe ich überhaupt kein Problem.
Beispiel: Dem Jungen kann ja nicht sein Jugendspielrecht verloren gehen, nur weil im Antrag ein Häkchen falsch gesetzt wird. Kann ja auch mal versehentlich passieren.
#5
Entscheidend sind 2 Daten: 1. Wann ist der Spieler 18 geworden und 2. wann wurde der Pass beantragt?
War der Geburtstag vor dem 1.1.2015 so bekommt er nur noch das Erwachsenen-Spielrecht da die Alterseinteilung für die Saison 2015/16 gilt.
Ist er nach dem 1.1.2015 18 geworden, so kann er noch eine Saison A-Jugend spielen und der Pass muß nur neu mit Doppelspielrecht beantragt werden.
#6
@vitro: vielleicht kannst du ja mal kundtun, was bei dem Telefonat rausgekommen ist? Dann könnten wir ja das Spekulieren auf die Ergebnisse vom kommenden Wochenende verlagern ;-)
#7
Hallo Forum

na klar gebe ich das kund, besonders wenn jemand freundlich nachfragt, dachte es interessiert vielleicht keinen? !

Die Auskunft vom WHV lautet wie folgt:

Der Spielpass kann wieder umgeschrieben werden auf Jugend - Chephren hatte das ja schon vermutet, bzw. man kann ihn mit dem entsprechenden Formular mit Doppelspielrecht ausstatten.

Der Spieler ist formell ein Jugendlicher !

Gruss Vitro

was werner schreibt kann ich nicht bestätigen aber auch nicht dementieren, Fakt ist der Spieler ist Jahrgang 96, das würde Werners Aussage stützen !
  


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