§55 Einschränkung des Spielrechts und Dfb 16/17 HVM
#1
Absatz 2.9.10 in den neuen Dfb vom HVM besagt
Zitat:Der Einsatz der in § 55 (3) der DHB/SpO genannten Spieler ist nur ab der Mittelrhein Landesliga zulässig.
und § 55 (3) lautet
Zitat:Spieler, die am 01.07. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich bis zum Ende des laufenden Spieljahres in Erwachsenenmannschaften nicht festspielen. Diese Regelung gilt auch für Jugendspieler mit Doppelspielrecht. Die Landesverbände können für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb auch für die benannte Altersgruppe die Regelung des Abs. 1 als verbindlich regeln.

Ich stell mich jetzt einfach mal unwissend, auch wenn ich mir sicher bin, dass es so wie vom HVM formuliert, nicht gemeint ist:

Heißt das, dass U21 Spieler nur noch in Ligen auf HVM-Ebene spielen dürfen???
#2
Auf der Seite des HVM sind die aktuellen DFB 16/17 für den Mittelrhein im Seniorenbereich noch gar nicht abgelegt... wo gibt's die denn?
#3
die dfb ist an die vereinverantwortlichen per pdf vom hvm versendet worden. auf der hvm seite wird es erst später eingestellt
#4
Der HVM hat jetzt seine DFB auf der Homepage eingestellt. Es sind ausdrücklich DFB für die Verbandsklassen (erstamls so bezeichnet), damit keine Geltung für den Spielbetrieb der Kreise?

Der lustige Satz findet sich im Absatz zu Spielberichten und Spielausweisen!

Inhaltlich ist nach dem Wortlaut völlig unklar, was gemeint ist. Damit ist nichts wirksam geregelt.

Zudem: die Spielordnung des DHB wird vom Bundesrat beschlossen und muss veröffentlicht werden. Auch wenn der HVM eine Abweichung beschließt, ist dann doch wohl ein förmlicher Beschluss eines Verbandsgremiums und die Veröffentlichung dieses Beschlusses zu verlangen. Irgendein Satz in den Durchführungsbstimmungen reicht da kaum.
#5
Einfach mal die Satzung des HVM lesen.
#6
Tribünenstar,index.php?page=Thread&postID=247232#post247232 schrieb:Der HVM hat jetzt seine DFB auf der Homepage eingestellt. Es sind ausdrücklich DFB für die Verbandsklassen (erstamls so bezeichnet), damit keine Geltung für den Spielbetrieb der Kreise?

Der lustige Satz findet sich im Absatz zu Spielberichten und Spielausweisen!

Inhaltlich ist nach dem Wortlaut völlig unklar, was gemeint ist. Damit ist nichts wirksam geregelt.

Zudem: die Spielordnung des DHB wird vom Bundesrat beschlossen und muss veröffentlicht werden. Auch wenn der HVM eine Abweichung beschließt, ist dann doch wohl ein förmlicher Beschluss eines Verbandsgremiums und die Veröffentlichung dieses Beschlusses zu verlangen. Irgendein Satz in den Durchführungsbstimmungen reicht da kaum.

Ich sag's mal so. Mir ist egal, wer das wie und wo bestimmt hat oder zu bestimmen hat Smile Ich würde nur gerne eine Erläuterung zum Wortlaut erhalten. Denn scheinbar bin ich ja doch nicht der einzige, der daraus nicht schlau wird.
#7
Trainer_84,index.php?page=Thread&postID=247234#post247234 schrieb:
Tribünenstar,index.php?page=Thread&postID=247232#post247232 schrieb:Der HVM hat jetzt seine DFB auf der Homepage eingestellt. Es sind ausdrücklich DFB für die Verbandsklassen (erstamls so bezeichnet), damit keine Geltung für den Spielbetrieb der Kreise?

Der lustige Satz findet sich im Absatz zu Spielberichten und Spielausweisen!

Inhaltlich ist nach dem Wortlaut völlig unklar, was gemeint ist. Damit ist nichts wirksam geregelt.

Zudem: die Spielordnung des DHB wird vom Bundesrat beschlossen und muss veröffentlicht werden. Auch wenn der HVM eine Abweichung beschließt, ist dann doch wohl ein förmlicher Beschluss eines Verbandsgremiums und die Veröffentlichung dieses Beschlusses zu verlangen. Irgendein Satz in den Durchführungsbstimmungen reicht da kaum.

Ich sag's mal so. Mir ist egal, wer das wie und wo bestimmt hat oder zu bestimmen hat Smile Ich würde nur gerne eine Erläuterung zum Wortlaut erhalten. Denn scheinbar bin ich ja doch nicht der einzige, der daraus nicht schlau wird.


Was regt ihr Euch auf? Schon in der letzten Saison wurde der "uneingeschränkte" Einsatz der U21-Spieler auf Kreisebene durch den HVM untersagt. Hieran hat sich nichts geändert. Und ja, es reicht aus venn der HVM dies in seinen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht.
#8
gudi,index.php?page=Thread&postID=247236#post247236 schrieb:
Trainer_84,index.php?page=Thread&postID=247234#post247234 schrieb:
Tribünenstar,index.php?page=Thread&postID=247232#post247232 schrieb:Der HVM hat jetzt seine DFB auf der Homepage eingestellt. Es sind ausdrücklich DFB für die Verbandsklassen (erstamls so bezeichnet), damit keine Geltung für den Spielbetrieb der Kreise?

Der lustige Satz findet sich im Absatz zu Spielberichten und Spielausweisen!

Inhaltlich ist nach dem Wortlaut völlig unklar, was gemeint ist. Damit ist nichts wirksam geregelt.

Zudem: die Spielordnung des DHB wird vom Bundesrat beschlossen und muss veröffentlicht werden. Auch wenn der HVM eine Abweichung beschließt, ist dann doch wohl ein förmlicher Beschluss eines Verbandsgremiums und die Veröffentlichung dieses Beschlusses zu verlangen. Irgendein Satz in den Durchführungsbstimmungen reicht da kaum.

Ich sag's mal so. Mir ist egal, wer das wie und wo bestimmt hat oder zu bestimmen hat Smile Ich würde nur gerne eine Erläuterung zum Wortlaut erhalten. Denn scheinbar bin ich ja doch nicht der einzige, der daraus nicht schlau wird.


Was regt ihr Euch auf? Schon in der letzten Saison wurde der "uneingeschränkte" Einsatz der U21-Spieler auf Kreisebene durch den HVM untersagt. Hieran hat sich nichts geändert. Und ja, es reicht aus venn der HVM dies in seinen Durchführungsbestimmungen veröffentlicht.
Du läufst Thema vorbei!
Hier habe ich keine Kritik an einer Einschränkung durch den HVM geübt, sondern um eine eindeutige Klarstellung zum Wortlaut aus den Dfb gebeten. Es hat nicht jeder die Weisheit weg.
#9
Es ist doch so:

1. Der DHB setzt fest, dass sich zum einen Spieler bis zum 21. Lebensjahr nicht in höheren Mannschaften fest spielen können und zum anderen, dass die Landesverbände hiervon abweichende Regeln fest legen können.

2. Der HVM setzt fest, dass die oben genannte Regelung nur ab der Landesliga (also den drei Mittelrheinligen OL, VL und LL) gilt. Somit gilt diese Regelung in den Kreisen nicht.

Das galt schon im letzten Jahr so.
#10
Boemmel,index.php?page=Thread&postID=247239#post247239 schrieb:Es ist doch so:

1. Der DHB setzt fest, dass sich zum einen Spieler bis zum 21. Lebensjahr nicht in höheren Mannschaften fest spielen können und zum anderen, dass die Landesverbände hiervon abweichende Regeln fest legen können.

2. Der HVM setzt fest, dass die oben genannte Regelung nur ab der Landesliga (also den drei Mittelrheinligen OL, VL und LL) gilt. Somit gilt diese Regelung in den Kreisen nicht.

Das galt schon im letzten Jahr so.
Also heißt es, dass ein U21-Spieler sich in der LL festspielen kann und somit nicht mehr in den Kreisen einsatzberechtigt wäre, solange er nicht in zwei Spielen der LL-Mannschaft ausgesetzt hat?
  


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