§55 Einschränkung des Spielrechts und Dfb 16/17 HVM
#11
Fangen wir einfach mal am anderen Ende an. Solange die zweite, oder jede weitere Mannschaft "nur" auf Kreisebene spielt, ist ein U21-Spieler nach zwei aufeinander folgenden Spielen für die höherklassige Mannschaft, dort auch fest gespielt. Egal in welcher Liga die höherklassige Mannschaft spielt.

Spiel die zweite Mannschaft in der Landesliga (d.h. die höherklassige Mannschaft in der VL, OL oder noch höher), dann kann ein U21-Spieler immer zwischen diesen Mannschaften wechseln.
#12
Boemmel,index.php?page=Thread&postID=247245#post247245 schrieb:Fangen wir einfach mal am anderen Ende an. Solange die zweite, oder jede weitere Mannschaft "nur" auf Kreisebene spielt, ist ein U21-Spieler nach zwei aufeinander folgenden Spielen für die höherklassige Mannschaft, dort auch fest gespielt. Egal in welcher Liga die höherklassige Mannschaft spielt.

Spiel die zweite Mannschaft in der Landesliga (d.h. die höherklassige Mannschaft in der VL, OL oder noch höher), dann kann ein U21-Spieler immer zwischen diesen Mannschaften wechseln.
Dankeschön. So hätte ich es auch verstanden, aber ich war mir überhaupt nicht sicher.
#13
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

Als Beispiel für mich:

Ich bin 20 Jahre alt und unsere 1.Herrenmannschaft spielt nächste Saison in der HVM-Verbandsliga, unsere Zweite (dort spiele ich hauptsächlich) in der Kreisliga BN/EU/SU und unsere Dritte in der 2.KK BN/EU/SU.

Das heißt ich dürfte in allen drei Mannschaften spielen und so oft ich will zwischen der Zweiten und Dritten wechseln. Und ich darf bei unserer ersten Herrenmannschaft jedes dritte Spiel machen, solange ich nicht mehr als 2 Spiele innerhalb von 48 Stunden absolviere.

Ist das so korrekt? Danke für eure Antworten... ?(
#14
Tobias Schwalb,index.php?page=Thread&postID=247282#post247282 schrieb:Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

Als Beispiel für mich:

Ich bin 20 Jahre alt und unsere 1.Herrenmannschaft spielt nächste Saison in der HVM-Verbandsliga, unsere Zweite (dort spiele ich hauptsächlich) in der Kreisliga BN/EU/SU und unsere Dritte in der 2.KK BN/EU/SU.

Das heißt ich dürfte in allen drei Mannschaften spielen und so oft ich will zwischen der Zweiten und Dritten wechseln. Und ich darf bei unserer ersten Herrenmannschaft jedes dritte Spiel machen, solange ich nicht mehr als 2 Spiele innerhalb von 48 Stunden absolviere.

Ist das so korrekt? Danke für eure Antworten... ?(
Nach meinem jetzigen Verständnis und der Interpretation von Boemmel darfst du das nicht. Du kannst dich zwischen zwei Verbandsebenenmannschaften nicht festspielen, zwischen einer Verbands- und Kreisebenenmannschaft hingegen schon. Innerhalb der Kreise gilt die U21-Regelung gar nicht. Da gilt nur § 55 (1)
Zitat:Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist
#15
Trainer_84,index.php?page=Thread&postID=247283#post247283 schrieb:
Tobias Schwalb,index.php?page=Thread&postID=247282#post247282 schrieb:Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

Als Beispiel für mich:

Ich bin 20 Jahre alt und unsere 1.Herrenmannschaft spielt nächste Saison in der HVM-Verbandsliga, unsere Zweite (dort spiele ich hauptsächlich) in der Kreisliga BN/EU/SU und unsere Dritte in der 2.KK BN/EU/SU.

Das heißt ich dürfte in allen drei Mannschaften spielen und so oft ich will zwischen der Zweiten und Dritten wechseln. Und ich darf bei unserer ersten Herrenmannschaft jedes dritte Spiel machen, solange ich nicht mehr als 2 Spiele innerhalb von 48 Stunden absolviere.

Ist das so korrekt? Danke für eure Antworten... ?(
Nach meinem jetzigen Verständnis und der Interpretation von Boemmel darfst du das nicht. Du kannst dich zwischen zwei Verbandsebenenmannschaften nicht festspielen, zwischen einer Verbands- und Kreisebenenmannschaft hingegen schon. Innerhalb der Kreise gilt die U21-Regelung gar nicht. Da gilt nur § 55 (1)
Zitat:Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist
Ah verstehe. Okay. Ich spiele ja dann nächste Saison 2.Herren in der Kreisliga. Wieviele Spiele muss ich jeweils bei der Ersten aussetzen, um auch ab und an bei der Ersten in der HVM-Verbandsliga spielen zu können, ohne, dass ich mich für die Zweite festspiele?
#16
Hallo...... Ich habe nach diversen Gerüchten der letzten Wochen den Überblick bzgl Spielberechtigung verloren.......
Ich selber spiele für eine 4. Herrenmannschaft ..... Wie ist die Regelung wenn ich bei unserer 3. aushelfe??? Bin ich dann wie bisher für 2 spiele für die 4. raus???? Wir spielen nun in einer Liga , gibt es da etwas gesondert zu beachten???? Danke schonmal
#17
Bevor hier weiterhin allgemeine Verwirrung herrscht und alle mit Vermutungen und Halbwissen um sich werfen, wäre es doch mal hilfreich, wenn ein sachkundiger HVM-Offizieller den Sachverhalt rechtssicher und verständlich darlegen würde.
#18
Trainer_84,index.php?page=Thread&postID=247283#post247283 schrieb:
Tobias Schwalb,index.php?page=Thread&postID=247282#post247282 schrieb:Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

Als Beispiel für mich:

Ich bin 20 Jahre alt und unsere 1.Herrenmannschaft spielt nächste Saison in der HVM-Verbandsliga, unsere Zweite (dort spiele ich hauptsächlich) in der Kreisliga BN/EU/SU und unsere Dritte in der 2.KK BN/EU/SU.

Das heißt ich dürfte in allen drei Mannschaften spielen und so oft ich will zwischen der Zweiten und Dritten wechseln. Und ich darf bei unserer ersten Herrenmannschaft jedes dritte Spiel machen, solange ich nicht mehr als 2 Spiele innerhalb von 48 Stunden absolviere.

Ist das so korrekt? Danke für eure Antworten... ?(
Nach meinem jetzigen Verständnis und der Interpretation von Boemmel darfst du das nicht. Du kannst dich zwischen zwei Verbandsebenenmannschaften nicht festspielen, zwischen einer Verbands- und Kreisebenenmannschaft hingegen schon. Innerhalb der Kreise gilt die U21-Regelung gar nicht. Da gilt nur § 55 (1)
Zitat:Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins in der Weise eingeschränkt, dass ein Spieler nach der Teilnahme an zwei aufeinanderfolgenden Spielen der höheren Mannschaft/en für die niedrigere Mannschaft erst wieder teilnahmeberechtigt wird, wenn zwei weitere aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der höheren Mannschaft/en ohne ihn ausgetragen worden sind bzw. nach der letzten Teilnahme an einem Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft ein Zeitraum von vier Wochen verstrichen ist
Warum gilt die 21-ger Regel in den Kreisen nicht? Gibt es im BSE eine seperate Regelung?
Ich konnte keine finden
#19
McBrave,index.php?page=Thread&postID=263217#post263217 schrieb:Warum gilt die 21-ger Regel in den Kreisen nicht?
Durchführungsbestimmungen HVM

2.9.10 Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden (U21-Spieler), in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt, solange ihr Einsatz ausschließlich ab der Landesliga aufwärts erfolgt; unterhalb der Landesliga findet § 55 (3) SpO für diese Spieler keine Anwendung. Es gilt § 55 (1) SpO.
#20
Tribünenstar,index.php?page=Thread&postID=263222#post263222 schrieb:
McBrave,index.php?page=Thread&postID=263217#post263217 schrieb:Warum gilt die 21-ger Regel in den Kreisen nicht?
Durchführungsbestimmungen HVM

2.9.10 Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden (U21-Spieler), in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt, solange ihr Einsatz ausschließlich ab der Landesliga aufwärts erfolgt; unterhalb der Landesliga findet § 55 (3) SpO für diese Spieler keine Anwendung. Es gilt § 55 (1) SpO.
Hallo und Danke,

ich finde es ja immer super, wenn ihr Gesetzestexte zitiert. Mir als aussenstehendem, der keine Ahnung von Gesetzesdeutung hat würde aber ein einfaches "ja er darf spielen" oder "nein er ist festgespielt" deutlich mehr helfen.

Evtl hilft ein Beispiel:
Spieler (17 Jahre alt) hat Doppelspielrecht bis Landesliga.
Er hat die letzten 5 Spiele in der Ersten Herren-Manschaft gespielt.
Darf er diese Woche in der 2ten Herrenmanschaft spielen?

Der schwerpunkt der Frage zielt auf die 17-Jahre ab.

nochmals vielen Dank für eure Antworten.
  


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