Durchführungsbestimmungen §2.3 Haftmittel
#1
HVM Dfb 2018-19 §2.3.4 schrieb:Auf der Homepage des HVM kann eingesehen werden, in welchen Sporthallen die Benutzung erlaubt bzw. verboten ist. Die Genehmigung wird darüber hinaus unter den entsprechenden Mannschaften im SIS - Info eingetragen...
  • Wo findet man die entsprechende Seite auf der HVM-Website?
HVM Dfb 2018-19 §2.3.3 schrieb:Die Genehmigung des Halleneigners zur Benutzung von Haftmitteln muss der Spielleitenden Stelle spätestens 14 Tage vor Austragung des Meisterschaftsspiels vorliegen.
  • Verstehe ich Dfb 2018-19 §2.3.3 richtig, dass ich vor jedem Meisterschaftsspiel erneut nachsehen muss, ob für die Halle die Erlaubnis für Haftmittelnutzung erteilt wurde?
    Also z.B. Spieltag 1-7 keine Erlaubnis und ab dem 8. Spieltag auf einmal möglich?
#2
Trainer_84,index.php?page=Thread&postID=266949#post266949 schrieb:
HVM Dfb 2018-19 §2.3.3 schrieb:Die Genehmigung des Halleneigners zur Benutzung von Haftmitteln muss der Spielleitenden Stelle spätestens 14 Tage vor Austragung des Meisterschaftsspiels vorliegen.
  • Verstehe ich Dfb 2018-19 §2.3.3 richtig, dass ich vor jedem Meisterschaftsspiel erneut nachsehen muss, ob für die Halle die Erlaubnis für Haftmittelnutzung erteilt wurde?
    Also z.B. Spieltag 1-7 keine Erlaubnis und ab dem 8. Spieltag auf einmal möglich?
Nein, hier wurde einfach nur schlecht formuliert. Hier wurde lediglich das Wort "erste" vergessen. Soweit ich mich erinnere hieß es am Staffeltag im Juli, dass alle HVM-Mannschaften bis spätestens 2 Wochen vor ihrem ersten Saisonspiel dem Verband mitgeteilt haben müssen, ob und in welchen Hallen geharzt werden darf bzw. nicht geharzt werden darf.

Hierbei gilt: Ja = in der angegeben Halle die ganze Saison oder Nein = in der angegebenen Halle die ganze Saison nicht. Man kann also nicht sagen, dass z.B. im ersten Heimspiel geharzt werden darf und im zweiten Heimspiel nicht. Das muss klar geregelt sein.
#3
Tobias Schwalb,index.php?page=Thread&postID=266951#post266951 schrieb:
Trainer_84,index.php?page=Thread&postID=266949#post266949 schrieb:
HVM Dfb 2018-19 §2.3.3 schrieb:Die Genehmigung des Halleneigners zur Benutzung von Haftmitteln muss der Spielleitenden Stelle spätestens 14 Tage vor Austragung des Meisterschaftsspiels vorliegen.
  • Verstehe ich Dfb 2018-19 §2.3.3 richtig, dass ich vor jedem Meisterschaftsspiel erneut nachsehen muss, ob für die Halle die Erlaubnis für Haftmittelnutzung erteilt wurde?
    Also z.B. Spieltag 1-7 keine Erlaubnis und ab dem 8. Spieltag auf einmal möglich?
Nein, hier wurde einfach nur schlecht formuliert. Hier wurde lediglich das Wort "erste" vergessen. Soweit ich mich erinnere hieß es am Staffeltag im Juli, dass alle HVM-Mannschaften bis spätestens 2 Wochen vor ihrem ersten Saisonspiel dem Verband mitgeteilt haben müssen, ob und in welchen Hallen geharzt werden darf bzw. nicht geharzt werden darf.

Hierbei gilt: Ja = in der angegeben Halle die ganze Saison oder Nein = in der angegebenen Halle die ganze Saison nicht. Man kann also nicht sagen, dass z.B. im ersten Heimspiel geharzt werden darf und im zweiten Heimspiel nicht. Das muss klar geregelt sein.
Hier wurde lediglich das Wort "erste" vergessen. ...vergessen hin oder her, durch das Fehlen kommt es hier meiner Meinung nach zu einer anderen Aussage.
#4
Dann schaust du es halt vor dem Spiel nach.
  


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