Hallo Handballgemeinde,
vor ca. 1 Jahr (meine ich mich dran zu erinnern), hatten wir hier schon mal das Thema Datenschutz Videoaufnahmen. Da hatte, ich unter den Kenntnissen die ich habe, auf das öffentliche Interesse hingewiesen und danach war es rechtlich in Ordnung, wenn ein Verein seine Spiele filmt und zu Aufarbeitung, dass Spiel für die Mannschaft aufzuzeichnet.
Auf dem letzten Verbandstag Staffeltag habe ich erfahren, dass die Aufzeichnungen zu Auswertungszwecken in ein Portal hochgeladen werden, wo die Schiedsrichterleistungen ausgewertet werden, in dem Zusammenhang kann man auch die Leistungen und das Verhalten der Spielerinnen und Spieler auswerten. Dazu kommt die Trainer, die auch in diesem Portal angemeldet sind, die Spiele auswerten können.
Und genau hier hört für mich das öffentliche Interesse auf.
Ich habe auch mit dem ein oder andren Beauftragten des HVM gesprochen und man sagte, es wäre der Wunsch von den Trainern gewesen, dass dieses eingeführt wird und man hätte das in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen.
Zeitgleich verpflichtet man die Vereine einen bestimmten Anbieter zu nehmen und wenn man die Spiele nicht hochladen würde dies auch noch Sanktioniert wird.
Wie gesagt Datenschutzrechtlich nicht ganz sauber!
Im Profisport (Vertragsspieler) ist diese erlaubt da diese in der Öffentlichkeit stehen und die Spiele auch im Fernseh- und im Internet zu sehen sind, da diese das Beruflich machen.
Im Amateursport gibt er keine eindeutige Regelung, so das ich der Meinung bin, dass dieses nur unter Einwilligung, der betroffene Personen zu Auswertungszwecken aufgezeichnet wird. Man kann aber auch nicht sagen wir weisen darauf hin, das der Verein das Spiel unter der Vorgabe des Verbandes macht, nur verantwortlich für die Rechtskonformität ist der Verein, weil der auch den Vertrag mit dem Portal eingeht.
Die habe ich auch schon mit den Datenschutzbeauftragten, vom HVM besprochen und er prüft gerade, inwiefern, das Datenschutzrechtlich in Ordnung ist oder auch nicht.
Folgende Punkte werden geklärt:
- kann der HVM oder darf der HVM die Vereine zur Aufzeichnung verpflichten
- wer trägt die Verantwortung für die Aufzeichnungen, wenn der HVM das vorgibt
- Darf der HVM einen bestimmten Anbieter vorschreiben?
Das einzige, was ich dazu sagen kann, das dies dann für den gesamten Amateurbereich in Deutschland Auswirkungen haben kann, wenn dies nicht Datenschutzkonform ist.
Wir werden uns vor jedem Heimspiel die Einwilligung der Betroffenen einholen. Sollte eine Spielerin oder Spieler und Schiedsrichter nicht einverstanden sein, werden wir die Personen unkenntlich machen und dann das Video Hochladen.
Dies auch nur um nicht sanktioniert zu werden.
vor ca. 1 Jahr (meine ich mich dran zu erinnern), hatten wir hier schon mal das Thema Datenschutz Videoaufnahmen. Da hatte, ich unter den Kenntnissen die ich habe, auf das öffentliche Interesse hingewiesen und danach war es rechtlich in Ordnung, wenn ein Verein seine Spiele filmt und zu Aufarbeitung, dass Spiel für die Mannschaft aufzuzeichnet.
Auf dem letzten Verbandstag Staffeltag habe ich erfahren, dass die Aufzeichnungen zu Auswertungszwecken in ein Portal hochgeladen werden, wo die Schiedsrichterleistungen ausgewertet werden, in dem Zusammenhang kann man auch die Leistungen und das Verhalten der Spielerinnen und Spieler auswerten. Dazu kommt die Trainer, die auch in diesem Portal angemeldet sind, die Spiele auswerten können.
Und genau hier hört für mich das öffentliche Interesse auf.
Ich habe auch mit dem ein oder andren Beauftragten des HVM gesprochen und man sagte, es wäre der Wunsch von den Trainern gewesen, dass dieses eingeführt wird und man hätte das in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen.
Zeitgleich verpflichtet man die Vereine einen bestimmten Anbieter zu nehmen und wenn man die Spiele nicht hochladen würde dies auch noch Sanktioniert wird.
Wie gesagt Datenschutzrechtlich nicht ganz sauber!
Im Profisport (Vertragsspieler) ist diese erlaubt da diese in der Öffentlichkeit stehen und die Spiele auch im Fernseh- und im Internet zu sehen sind, da diese das Beruflich machen.
Im Amateursport gibt er keine eindeutige Regelung, so das ich der Meinung bin, dass dieses nur unter Einwilligung, der betroffene Personen zu Auswertungszwecken aufgezeichnet wird. Man kann aber auch nicht sagen wir weisen darauf hin, das der Verein das Spiel unter der Vorgabe des Verbandes macht, nur verantwortlich für die Rechtskonformität ist der Verein, weil der auch den Vertrag mit dem Portal eingeht.
Die habe ich auch schon mit den Datenschutzbeauftragten, vom HVM besprochen und er prüft gerade, inwiefern, das Datenschutzrechtlich in Ordnung ist oder auch nicht.
Folgende Punkte werden geklärt:
- kann der HVM oder darf der HVM die Vereine zur Aufzeichnung verpflichten
- wer trägt die Verantwortung für die Aufzeichnungen, wenn der HVM das vorgibt
- Darf der HVM einen bestimmten Anbieter vorschreiben?
Das einzige, was ich dazu sagen kann, das dies dann für den gesamten Amateurbereich in Deutschland Auswirkungen haben kann, wenn dies nicht Datenschutzkonform ist.
Wir werden uns vor jedem Heimspiel die Einwilligung der Betroffenen einholen. Sollte eine Spielerin oder Spieler und Schiedsrichter nicht einverstanden sein, werden wir die Personen unkenntlich machen und dann das Video Hochladen.
Dies auch nur um nicht sanktioniert zu werden.