Datenschutz / Öffentliches Interesse
#41
Kann der Vereinsadmin in meinem Profil den Haken  setzten??? Ich habe ihn jedenfalls nicht gesetzt.
#42
Hier mal eine Offizielle Stellungsname der LDI NRW.
Aktenzeichen: 61-9577/19
Betreff:            Meine E-Mail vom 04.10.2019
Aufsicht nach Artikel 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO)
Veröffentlichung von Spielberichten
 

Sehr geehrter Herr …..,
 
zu meinem Bedauern war ich wegen der großen Zahl der Eingaben und Anfragen nicht in der Lage, Ihnen früher zu antworten.
 
Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
 
Anlässlich einer Eingabe bin ich darauf hingewiesen worden, dass Sportvereine im laufenden Ligabetrieb Spielberichte und Liveticker im Internet einstellen. Im konkreten Fall waren auch Daten von Kindern betroffen.
 
In Sportvereinen werden bei Liga- und Freundschaftsspielen auch elektronische Spielberichte gefertigt, die nicht nur intern zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes genutzt werden. Die Berichte werden über Internetportale anderen Interessierten zur Verfügung stellt. Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, durch Liveticker zeitnah das Spielgeschehen zu verfolgen.
 
Veröffentlichungen von Spielberichten und Livetickern können auf Grundlage einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO) auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen ins Internet eingestellt werden.
 
Das gilt jedenfalls grundsätzlich für erwachsene Teilnehmer/innen der Sportveranstaltung. Beim Spielbetrieb von Kindern und Jugendlichen ist allerdings die besondere Schutzbedürftigkeit mit zu bedenken. Dabei sind die Interessen der Betroffenen umso schutzbedürftiger je jünger die minderjährigen Teilnehmer/innen sind. In der Regel ist bei Kindern eine Veröffentlichung von Spielberichten und Livetickern durch einen Verein oder Verband nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. Bei Jugendlichen kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an.
 
Die zulässige Dauer der Veröffentlichung von Spielberichten und Livetickern hängt von der Bedeutung des Ereignisses (z. B. ist die Deutsche Meisterschaft bedeutender als ein Freundschaftsspiel) und dem daraus abgeleiteten Informationsinteresse der Öffentlichkeit ab. Bei Livetickern, die zu aktuell relevanten Sportveranstaltungen in kurzen Zeitabständen neue Informationen veröffentlichen, wird im Hinblick auf den Zweck der Verarbeitung und deren Aktualität nur ein kurzer Veröffentlichungszeitraum in Betracht kommen.
 
Die Veröffentlichung der Spielerdaten sind auf Vornamen, Namen, Vereinszugehörigkeit und eventuell in begründeten Ausnahmefällen den Geburtsjahrgang zu begrenzen. Auch Strafen wie beispielsweise Verwarnungen einschließlich Zeitstrafen oder Platzverweise von Spielerinnen und Spielern dürfen übermittelt werden, wenn das Informationsinteresse daran entsprechend hoch ist und entgegenstehende Interessen der Betroffenen nicht überwiegen. Hier bedarf es einer sorgfältigen Prüfung.
 
Als Fazit ist festzuhalten, dass Spielberichte und Liveticker grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Spielerinnen und Spieler ins Internet eingestellt werden können. Bei Kindern ist regelmäßig eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen bzw. bei Jugendlichen auf die Einsichtsfähigkeit abzustellen. Der Umfang der Daten und der Zeitraum der Veröffentlichung sind zu beschränken.
 
Ich habe die Presseberichte und die mir vorliegenden Nachfragen zum Anlass genommen und auch den zuständigen nordrhein-westfälischen Regionalverband entsprechend informiert. Ferner habe ich ihn gebeten, die ihm angeschlossenen Landesverbände und den DHB von dem Inhalt meines Schreibens zu unterrichten.
 
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Menges
Handball ist 50min Pille Palle am Ende muss man Stark sein
myu-handball.de
  


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