Datenschutz / Öffentliches Interesse
#11
Leute, es geht hier um die Persönlichkeitsrechte und das Leistungen ausgewertet können!
Sicherlich, hat das Vorteile, genauso auch Nachteile!

Hier geht es doch drum das es Rechtskonform laufen soll!

Der HVM oder die Verbände schreiben das vor und Sanktionieren wenn man sich nicht dran hält, auch der Dienstleiter wird vorgegeben.
Nur haften muss der Verein!

Jetzt könnt ihr ja hingen und eurem Vorstand sagen, wir müssen die Spiele Filmen und hochladen und wenn das jemand meldet dann haftest du dafür.

Wenn Filmen dann Rechtskonform und das ist die Aufgabe an die Verbände.
#12
Hallo,

noch mal zur Erläuterung, hier geht es doch nicht darum wer oder wie man sich auf das Spiel vorbereiten möchte oder seine Mannschaft vorbereitet, auf das kommende Spiel.

Hier geht es um Persönlichkeitsrechte und vor allen um Schaden von den vereinen abzuhalten.

Fakt ist das die Aufnahmen ausgewertet können!

- Leistung der Schiedsrichter
- Verhalten der Trainer
- Verhalten der Spieler.

und noch einiges mehr.

Ist es den so das diese Videos auch nicht dafür sorgen können das man bestimmte Personengruppen auf dem Feld nicht mehr so opjektive betrachtet von Spiel zu Spiel, wenn diese immer wieder auffallen.

Fakt ist das es Datenschutzrechtlich nicht sauber ist und die Aufgabe dies Rechtskonforn zu gestalten.

Eine Diskussion, bezüglich der Zeit die man opfert, um die Spiele zu sehen oder Kilometer weit fahren muss, um sich ein Spiel anzusehen, sind doch irrelevante, Interessen.

Hier geht es um Persönlichkeitsrechte und die Haftbarkeit der Vereinsvorstände bei einer Beschwerde.
#13
Wo ist denn der Unterschied?
Ich als Trainer setze mich in die Halle, der Schiribeobachter sitzt in der Halle und bewertet die Leistung der Schiris. Ohne Kamera.
Auf Grund meiner Aufzeichnungen briefe ich meine Mannschaft, weiss welchen Knopf ich beim gegnerischen Trainer drücken muss, dass er sich im Spiel unwohl fühlt. Die Schiris bekommen im nachhinein gesagt, dass die Leistung suboptimal war und sie beim nächsten Mal besser aufs Spielgeschehen achten sollen.
Und hierbei werden dann keine Persönlichkeitsrechte verletzt?
Stampfen wie doch den Sport ein. Das ist sowas von lächerlich, dass hier wirklich überlegt wird, ob ein Verein für Videoaufzeichnungen zur Auswertung haftbar gemacht werden kann.
#14
koelner74,index.php?page=Thread&postID=273130#post273130 schrieb:Wo ist denn der Unterschied?
Ich als Trainer setze mich in die Halle, der Schiribeobachter sitzt in der Halle und bewertet die Leistung der Schiris. Ohne Kamera.
Auf Grund meiner Aufzeichnungen briefe ich meine Mannschaft, weiss welchen Knopf ich beim gegnerischen Trainer drücken muss, dass er sich im Spiel unwohl fühlt. Die Schiris bekommen im nachhinein gesagt, dass die Leistung suboptimal war und sie beim nächsten Mal besser aufs Spielgeschehen achten sollen.
Und hierbei werden dann keine Persönlichkeitsrechte verletzt?
Stampfen wie doch den Sport ein. Das ist sowas von lächerlich, dass hier wirklich überlegt wird, ob ein Verein für Videoaufzeichnungen zur Auswertung haftbar gemacht werden kann.
Hier geht es nicht um deine privaten (egal ob handschriftlich/digital) verfassten Spielnotizen. Mutlu bezieht sich klar auf die Videoaufnahme, die mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018, rechtlich als eine Datenaufzeichnung gesehen wird, bei der es zunächst der Zustimmung aller Betroffener bedarf.

Die DSGVO schreibt auch Ausnahmen vor. Inwiefern diese im Sport auf diesem Niveau greifen, soll jedoch der Datenschutzbeauftragte des Verbandes prüfen bevor er die Verantwortung auf die Vereine abwälzt.
#15
Hat irgendjemand Persönlichkeitsrechtverletzung vor der DSGVO gerufen? Da interessierte es niemand ob jmd filmt oder nicht!

Ich bin raus bei dem Thema. Es gibt weitaus wichtigeres was den Handball betrifft als sowas. Wenn bald kein Nachwuchs mehr in die Hallen kommt, dann haben alle Trainer noch mehr Zeit sich Gedanken über sowas zu machen...
#16
Ihr habt echt zuviel Zeit.
#17
@koelner74

Du hast es nicht verstanden und wirst es auch nicht verstehen, was ich meine.

Hier geht es darum Schaden von den Vereinen abzuhalten, denn sollte es nur einer anzeigen, das er gefilmt wurde ohne Zustimmung hat das folgen, da dir das ohne Rechtliche Grundlage so wichtig ist, dann mach es doch!
Nur solltest du dann auch dafür aufkommen und die Strafe übernehmen.

Es wurden schon Strafen zwischen 500 € und 10.000 € verhängt, zwar nicht im Sport, aber für unerlaubte aufnahmen, das kann einen Verein der nicht nur aus einer Handballabteilung besteht schon treffen.

Ich wiederhole mich sicherlich wieder, wartet wir doch mal ab wie die Aufsichtsbehörde entscheidet, ist doch in Prüfung und dann kann man schauen wie man das macht.

Meine Intension ist doch die Sensibilisierung, der Trainer und Vereine und nicht das ich dafür bin, das es Verboten wird.

Wichtig ist doch auch mal meinen Zweiten Eintrag hier zu lesen, dort steht schon mal wie das möglich sein kann oder wie es gehen könnte.

Zu der Frage wo ist den der Unterschied. Veröffentlicht du deine Aufzeichnungen die du vor Ort machst im Internet, für alle Sichtbar?

Ich möchte mal sehen wenn ein Video im Internet auftaucht und eine abfällige Bemerkung dazu gepostet wird, wie du dann Reagierst.
Mit deiner jetzigen Einstellung würde ich sagen, es wäre dir egal.
#18
Ich freue mich über die rege Diskussion im Forum und möchte nochmal ALLE Teilnehmer daran erinnern respektvoll mit den anderen umzugehen!

Das Thema wird uns noch etwas länger beschäftigen, da die Umsetzung auf nationaler Ebene (Öffnungsklauseln) gerade in Deutschland noch nicht abgeschlossen ist.
Auch danach werden erst Gerichte über den genauen Sachverhalt urteilen müssen.

Meiner Meinung nach sind Aufnahmen zulässig solange alle vorab informiert wurden.
Eine Sportveranstaltung ist "meistens" öffentlich und somit hat jeder die Möglichkeit dieser fernzubleiben wenn er nicht gefilmt / fotografiert werden möchte.

Bei Spielern die Geld verdienen sieht es vielleicht anders aus da sollten die Verträge mit den Spielern entsprechend geprüft werden.

Soviel von mir
#19
Hier sind einige Spezialisten auf dem falschen Dampfer, kein Wunder bei der ganzen Hysterie um DSGVO. um die geht´s aber gar nicht, sondern um das Kunsturhebergesetz.

Der Wortlaut des § 22 KUG lautet:


Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Bildnisse von Personen dürfen also nur mit vorheriger (!) Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht und verbreitet werden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine Porträtaufnahme im eigentlichen Sinne oder eine Straßenfotografie handelt. Irrelevant ist auch, ob eine oder mehrere Personen abgebildet sind.

Eine Zustimmung wird erforderlich, sobald die Person aufgrund der abgebildeten äußeren Erscheinung erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich dabei sowohl aus dem abgebildeten Gesicht, aber auch aus sonstigen speziellen körperlichen Merkmalen (wie rote Haare) oder Körperhaltung etc. ergeben.

Rückschlüsse auf die Identität der abgebildeten Person lassen sich natürlich auch aus der Bildunterschrift zum Foto (Vorname und abgekürzter Nachname) oder aus den mit abgelichteten Gegenständen (Accessoires, Auto, Haus) herleiten.

Das strenge Einwilligungserfordernis des § 22 KUG würde die Presse- und Kunstfreiheit nahezu unmöglich machen. Daher sieht § 23 KUG u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen:

a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte
b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen.

DSGVO hat damit also gar nix zu tun.

So, und jetzt viel Spaß!
#20
Oh Mannomann, Deutschland geht bald richtig kaputt von diesen Datenschutzwahn.
  


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